Allgemeine Geschäftsbedingungen für Events

1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGB Veranstaltungen) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast (nachfolgend «Gast» genannt) und der Engadin St. Moritz Mountains AG als Betreiberin der unten aufgeführten Gastronomiebetriebe. Dies im Zusammenhang mit der mietweisen Überlassung von Seminar-, Bankett- und Eventräumlichkeiten (nachfolgend «Räumlichkeiten» genannt) sowie damit verbundenen weiteren Dienstleistungen oder Lieferungen an und für den Kunden bzw. Veranstalter. Es gilt zu beachten, dass in diesen AGB – in Bezug auf alle Leistungen – immer von einem Vertrag gesprochen wird. Für die Beherbergung gelten die AGB der Beherbergungsbetriebe. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsabschluss gültigen Geschäftsbedingungen der Engadin St. Moritz Mountains AG. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für die Gastronomiebetriebe Mountains (nachfolgend «GB Mountains» genannt). Reservationen für Seminare, Veranstaltungen oder Bankette fallen in diesen Geltungsbereich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters/Mieters finden keine Anwendung. Die AGB werden auch in Englisch angeboten. Massgebend sind die AGB auf Deutsch.

GB Mountains:

 

2. Reservation

Eine Offerte/Bestätigung ist klar als solche gekennzeichnet und ist vom Kunden unterschrieben an GB Mountains zu retournieren. Eine Offerte gilt jeweils für 7 Tage (Annahmefrist). GB Mountains behält sich ausdrücklich das Recht vor, während und nach verstreichen der Offerten-Annahmefrist, die Räumlichkeiten wieder in den Verkauf zu geben. Bei erneuter Anfrage kann die zweite Offerte Abweichungen im Vergleich zur ersten Offerte beinhalten.

 

3. Preise

Die Preise sind je nach Veranstaltungsort individuell und können der Offerte/Bestätigung der individuellen Veranstaltung entnommen werden. Wir behalten uns vor, die Preise abzuändern. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, sind netto, inklusive Service und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten die vom GB Mountains schriftlich bestätigten Preise.

 

4. Bezahlung

Rechnungen der Engadin St. Moritz Mountains AG ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Engadin St. Moritz Mountains AG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und eine unverzügliche Zahlung zu verlangen. Die Engadin St. Moritz Mountains AG behält sich das Recht vor, für Veranstaltungen eine Vorauszahlung gemäss Offerte zu verlangen: Die Engadin St. Moritz Mountains AG ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden mit dem Angebot bekanntgegeben.

Sollten keine separaten Vorauszahlungsbedingungen vorliegen, gelten folgende Regeln:

 

5. Stornierungsbedingungen

Annullationen haben schriftlich zu erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Die GB Mountains behalten sich das Recht vor, individuelle Stornierungsbedingungen auf der Offerte auszuweisen. Abweichungen bei der Teilnehmerzahl bis maximal 10% können bis 48 Stunden vor dem Anlass gemeldet werden und sind verbindlich. Ist die effektive Personenzahl am Anlasstag kleiner, gilt die definitiv bestätigte Anzahl Personen als Grundlage für die Verrechnung. Die durch die zusätzlichen Teilnehmer entstandenen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Die von der Feuerpolizei festgelegten, maximalen Raumkapazitäten dürfen nicht überschritten werden.

 

6. Rücktritt Engadin St. Moritz Mountains AG 

Bis und mit 28 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann GB Mountains ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist GB Mountains berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

Bei einem Rücktritt der GB Mountains aus den vorgenannten Gründen hat der Gast keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt zudem grundsätzlich geschuldet.

 

7. Detailinformationen / Ablauf

Für Detailabsprachen ist im Voraus ein Termin zu vereinbaren. Um einen reibungslosen Ablauf des Anlasses zu garantieren, sind alle wichtigen Angaben (z.B. Ausstattung, Menüauswahl, Zeitplan, Showeinlagen usw.) bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung GB Mountains bekannt zu geben. Die vereinbarten Programmzeiten sind von beiden Parteien unbedingt einzuhalten.

 

8. Raumnutzung

In Ausnahmefällen ist GB Mountains berechtigt, bei Veranstaltungen kurzfristige Raumänderungen ohne Ankündigung vorzunehmen. GB Mountains behält sich in jedem Fall das Recht vor, bei verminderter Personenzahl einen der Teilnehmerzahl und dem Anlass entsprechenden Raum zur Verfügung zu stellen. Ausserhalb der gemieteten Räumlichkeiten dürfen Empfangstische, Werbematerial, Banner etc. nur in Absprache mit GB Mountains aufgestellt werden. Werden öffentliche Bereiche im Rahmen der Veranstaltung genutzt, so ist dies mit GB Mountains vorher abzusprechen. Das Rauchen ist in allen Gebäuden der Engadin St. Moritz Mountains AG untersagt.

 

9. Menü-Anpassungen

GB Mountains bleibt es vorbehalten, Menüanpassungen und Jahrgangsänderungen bei Weinen vorzunehmen.

 

10. Zapfengeld

Der Veranstalter und seine Gäste dürfen Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht selbst mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit den GB Mountains. Falls eigene Weine, Spirituosen, Torten etc. mitgebracht werden, wird ein Zapfengeld zur Deckung der Gemeinkosten zusammen mit der Gesamtsumme in Rechnung gestellt. Der Betrag wird im Veranstaltungsvertrag festgelegt.

 

11. Dekoration / Blumen

Das Anbringen von Dekorationen oder sonstigen Gegenständen ist bewilligungspflichtig, u.a. auch aus feuerpolizeilichen Gründen. Allfällige Schäden beim Festmachen usw. werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

 

12. Parking

Im Normalfall stehen Parkmöglichkeiten im oder in der Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung. Ohne anderslautende Vereinbarung tragen der Veranstalter oder die einzelnen Teilnehmer die anfallenden Parkgebühren.

 

13. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

Soweit GB Mountains für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, wird im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters gehandelt. Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe. Er stellt GB Mountains von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes von GB Mountains bedarf der Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit GB Mountains diese nicht zu vertreten hat. Die entstehenden Stromkosten darf GB Mountains pauschal erfassen und berechnen. Störungen an vom GB Mountains zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit GB Mountains diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

14. Feuerpolizeiliche Regelungen

Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen der GB Mountains einzuhalten, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, und bietet Gewähr, dass sämtliche eingebrachten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen. Der Gebrauch entzündbarer Gegenstände ist strengstens untersagt.

 

15. Materiallieferung und -Abholung 

Lieferungen und Abholungen für Anlässe sind mit GB Mountains zu koordinieren und frühzeitig, mindestens vor deren Eintreffen, GB Mountains schriftlich mitzuteilen. GB Mountains behält sich vor, Sendungen ohne Absender oder gültige Adressaten inkl. Angabe des Anlasses zurückzuweisen. Jede daraus entstehende Verpflichtung oder Haftung wird seitens GB Mountains abgelehnt. Da die Lagerräume bei GB Mountains beschränkt sind, kann GB Mountains die Entgegennahme von Material vor dem Veranstaltungstag verweigern. Bei einem Versand aus dem Ausland in die Schweiz fallen nebst den Versandkosten auch immer Zoll & Mehrwertsteuer an. Sollte der Spediteur die genauen Kosten bei Auslieferung nicht bekannt geben können, behalten wir uns vor einen Pauschalbetrag von CHF 150 auf der Rechnung des Veranstalters zu belasten.

 

16. Musikalische Unterhaltung, Schliessstunde, Zusatzfahrten Bergbahn und Nachtzuschlag

Für Anlässe mit Musik ist zu beachten, dass Musik ab 23 Uhr nur auf Zimmerlautstärke gestattet ist. DJs und Bands sind verpflichtet, den Bass reduziert zu halten und den Boden unter den Instrumenten mit einem Teppich zur Schallhemmung abzudecken. Die maximale Spieldauer ist bis 02 Uhr. Bei Missachtung der Anweisungen gehen zusätzliche Unkosten zu Lasten des Veranstalters. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit musikalischen Darbietungen sind vom Veranstalter selbst abzuklären und gehen auf seine Kosten. Dauert eine Veranstaltung länger als die gesetzlich zulässige Polizeistunde, muss ein Nachtzuschlag entrichtet werden. Die Verlängerung der Schliessstunde muss beim Veranstaltungsort spätestens 4 Wochen vor dem Anlass angemeldet sein. Die vorgeschriebene Polizeibewilligung wird vom Veranstaltungsort eingeholt und dem Veranstalter weiterverrechnet. Gäste, welche sich im Freien aufhalten sind gebeten, sich ruhig zu verhalten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Reklamationen und allfälligen Bussen haftet der Veranstalter. Für im Einsatz des Anlasses stehende Mitarbeitende wird ab 23 Uhr ein Zuschlag pro Stunde gemäss Veranstaltungsvertrag in Rechnung gestellt Für die Bahnfahrten ausserhalb der öffentlichen Fahrzeiten wird eine gesonderte Offerte erstellt. Wird die Bahn länger als angefragt und vertraglich vereinbart bereitgestellt, wird die effektive erbrachte Leistung in Rechnung gestellt. Über die Möglichkeit der Durchführung von Extrafahrten entscheidet die Engadin St. Moritz Mountains AG. Wird eine Extrafahrt nicht durchgeführt (Wetter, technische Störung, etc.) können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

 

17. Gästezimmer

Für die Buchung von Gästezimmern gelten die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beherbergung». Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen erhält das Hotel vom Veranstalter bis spätestens 14 Tage vor Anreise der Hotelgäste eine Zimmerliste mit folgenden Angaben zu den einzelnen Gästen: Vor- und Familiennamen / An- und Abreisedaten / Zahlungskonditionen. Im Falle einer Kontingentbuchung ohne Zimmerliste seitens des Veranstalters sind die Hotelzimmer von den Gästen direkt zu buchen und mittels einer gültigen Kreditkarte individuell zu garantieren. Nach Ablauf der von den Hotels festgesetzten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den offenen Verkauf wieder freigegeben. Der Veranstalter haftet in jedem Fall für nicht bezahlte Kosten der durch seine Gäste gebuchten Zimmer und deren Konsumationen (No-Shows, etc.).

 

18. Haftung / Sorgfaltspflicht 

Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Materialien sind durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen. Für entstandene Sachschäden oder Verlust muss in jedem Fall der Veranstalter aufkommen. GB Mountains lehnt jede Haftung für Diebstahl, Beschädigungen und in Bezug auf Leistungen Dritter ab. Dies gilt auch für Personenschäden, sofern diese nicht durch Mitarbeitende von GB Mountains verursacht wurden. GB Mountains haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

19. Datenschutz

Betreffend Datenschutz gelten dieBestimmungen der Engadin St. Moritz Mountains AG.

 

20. Schlussbestimmungen

Nebst den «AGB Events» können weitere Bestimmungen und Buchungskonditionen zur Anwendung kommen, welche den «AGB Events» vorgehen. Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Angebots oder dieser «AGB Events» haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist die Engadin St. Moritz Mountains AG. Es gilt das schweizerische Recht mit ausschliesslichem Gerichtsstand in Maloja. Sollten einzelne Bestimmungen dieser «AGB Events» unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

Renovation

Infolge von Renovationsarbeiten kann es tagsüber zu leichten Lärmemissionen kommen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.